Nachdem mit dem Jahressteuergesetz 2007 die Absetzbarkeit von Beiträgen für eine zusätzliche Altersversorgung (Basis-Rente) nachgebessert wurde, ist der Anreiz für Selbstständige verstärkt, sich mit der Förderung des Staates eine zusätzliche private Altersrente zu schaffen. Es ist für Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, die einzige Art, Steuervorteile für den Aufbau einer Privatrente zu erhalten.
Die Riester-Rente ist für sie tabu.
Den anderen Vorsorgewegen über Kapitallebens- oder Rentenversicherungen ist die Steuerbegünstigung in der Ansparphase entzogen. Bei der Basis-Rente hingegen wächst der Steuervorteil bis 2025 von Jahr zu Jahr, vorausgesetzt, der Steuerpflichtige hat aufgrund seines zu versteuernden Einkommens Steuern zu zahlen.